Ein besonderes Augenmerk richten wir auf Landwirte.
Da unsere Kanzlei “mitten auf dem Land” liegt und einer der Partner in einer Landwirtschaft aufgewachsen ist, kennen wir uns mit den besonderen Belangen der Landwirte aus.
Wir führen Sie immer auf dem richtigen Weg und bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Gewinnermittlung nach § 13a EStG
- Finanz- und Lohnbuchhaltung für Landwirte
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Landwirte
- Jahresabschlüsse für Landwirte
- BMEL-Abschlüsse
- Beratung bei Grundstückskäufen und -verkäufen
- Beratung und Unterstützung bei Hofübergaben
- Steuerliche Beratung in forstwirtschaftlichen Belangen
- Erstellung der Steuererklärungen
- Beratung bei umsatzsteuerlichen Fragen